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Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski

Vergewaltigung: Angaben der Ex-Freundin nicht glaubwürdig

Die Staatsanwaltschaft Essen hat ein Verfahren gegen einen jungen Mann mangels Tatverdachts eingestellt, nachdem sich die Aussagen seiner Ex-Freundin zu einer angeblichen Vergewaltigung Ende 2016 als völlig unglaubwürdig herausgestellt haben.

Die Ex-Freundin hatte nach dem Ende der Beziehung behauptet, von ihrem damaligen Partner vergewaltigt worden zu sein.

Hierzu sollte es anlässlich der gemeinsamen Wohnungsauflösung gekommen sein. Die Frau schildert, dass sie gemeinsam mit dem Ex-Freund den gemeinsamen Hausstand aufgelöst habe, bei dieser Gelegenheit sei es noch einmal - nachdem man sich nach dem gemeinsamen Tragen der schweren Möbel zu einer Verschnaufpause "kurz hingelegt" (!) habe - zum Geschlechtsverkehr gekommen. Dies sollte dann aber (so jedenfalls die rückblickende Betrachtung und zugleich die Erklärung gegenüber dem neuen Freund) gegen ihren Willen passiert sein.

Der (nicht vorbestrafte) Beschuldigte war völlig überrascht, als er die Vorladung als Beschuldigter in der Strafsache von der Polizei persönlich überreicht bekam, verbunden mit dem Hinweis dass er "froh sein könne, nicht sofort in Untersuchungshaft zu landen".

Anstatt vorschnell Angaben zu machen, reagierte der Mann vorbildlich und besonnen, machte zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter Gebrauch und kontaktierte unsere Kanzlei in dieser Angelegenheit.

Durch eine umfassende Verteidigererklärung, in welcher sodann sämtliche Widersprüchlichkeiten in den Auslagen sowie Ungereimtheiten im übrigen noch einmal detailliert aufbereitet wurden gelang es dann, das Verfahren zur Einstellung zu bringen.

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