Vergewaltigung: Aussagen unglaubwürdig, Verfahren eingestellt (Essen)
Die Staatsanwaltschaft Essen hat auf Antrag der Verteidigung hin das gegen einen 41-jährigen Essener wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung geführte Strafverfahren eingestellt. Anlass hierfür dürften die im Rahmen einer umfassenden Verteidigererklärung aufbereiteten Ungereimtheiten und Widersprüchlichkeiten in den Aussagen der Hauptbelastungszeugen (des "Opfers") gewesen sein.
Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, gegen Ende des Jahres 2015 in einer Gaststätte in Essen eine andere Frau gegen deren Willen zum Geschlechtsverkehr genötigt zu haben.
Die Frau hatte die Vorwürfe erhoben, nachdem ihre Freundin von Sexualkontakten in der Gaststätte Kenntnis erlangt und diese sozial missbilligt hatte; insbesondere im Hinblick darauf dass sie den Freund der Frau gut kannte. Daraufhin trat die Frau die sprichwörtliche Flucht nach vorne an, räumte die Sexualkontakte ein - behauptete aber zugleich, diese seien gegen ihren Willen erfolgt. Das ganze selbstverständlich flankiert von einer melodramatischen Selbstinszenierung als Opfer - auf die jedenfalls das Umfeld und auch der Partner bereitwillig herein fielen.
Was sich für den beschuldigten anschloss waren fast 18 Monate Ungewissheit, welcher während der Dauer des Ermittlungsverfahrens nicht nur unter massiven sozialen Ängsten litt, sondern zudem eine Hausdurchsuchung und eine erkennungsdienstliche Behandlung über sich ergehen lassen musste.
Der Beschuldigte hatte direkt im Anschluss an die Beschuldigungen aber die richtige Entscheidung getroffen und sich an die hiesige Kanzlei gewandt, wie bekannt ist, hat sich diese Kanzlei auf die Bearbeitung von Sexualstrafverfahrens spezialisiert und vertritt in diesem Bereich bundesweit erfolgreich Mandanten.
Nach Eingang der Akten wurde eine umfassende Verteidigererklärung abgegeben und der Akteninhalt gegenüber der Staatsanwaltschaft umfassende aufbereitet, insbesonder dargestellt aus welchem Grunde die erhobenen Vorwürfe nicht richtig sein konnten. Maßgeblich hierbei waren erhebliche Widersprüchlichkeiten bei der Schilderung des Handlungsablaufs durch die vermeintlich geschädigte - welcher sich sogar noch auf Staatskosten von einer Anwältin ("Opferanwältin") vertreten ließ.
Letztlich traf die Staatsanwaltschaft Essen sodann - wenn auch leider nicht zeitnah, aber im Ergebnis richtig - die logische Entscheidung dieser Angelegenheit und das Verfahren mangels Tatverdacht wurde eingestellt. Die Aussagen waren unglaubwürdig.