Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski
Vergewaltigung: Gericht ordnet aussagepsychologische Begutachtung an (Dortmund)
Unseren Mandanten wird durch die Staatsanwaltschaft Dortmund vorgeworfen, eine Vergewaltigung zum Nachteil seiner ehemaligen Nachbarin begangen zu haben.
Im Jahre 2022 hatte unser Mandant eine einvernehmliche sexuelle Affäre mit seiner Nachbarin, die Affäre blieb geheim, da unser Mandant verheiratet ist.
Ab einem gewissen Zeitpunkt verlangte die Nachbarin, wohl auch aufgrund von dahingehenden Angaben unseres Mandanten, dass er sich von seiner Ehefrau trennen und mit ihr gemeinsam die Zukunft verbringen solle. Unser Mandant lehnte dies im Ergebnis ab, beendete die Affäre und bat die Nachbarin, nicht mehr mit ihm in Kontakt zu treten, woraufhin diese emotional reagierte und ihm im Rahmen der Trennung damit drohte, sie werde alles seiner Frau erzählen.
Etwa 10 Monate später erhielt unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung, wandte sich daraufhin an unsere Kanzlei und wir sagten ihm natürlich zu, ihm in dieser sensiblen Situation zu helfen. Insbesondere da wir uns als Kanzlei für Sexualstrafrecht auf die Verteidigung von Beschuldigten bei derartigen Delikten spezialisiert haben und uns mit der Problematik von Aussage gegen Aussage in Sexualstrafverfahren gut auskennen.
Ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren scheiterte, daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen unseren Mandanten Anklage wegen Vergewaltigung zum Amtsgericht Dortmund.
In der dortigen Verhandlung konnten wir aufgrund intensiver Vorbereitung in der Vernehmung zahlreiche Widersprüche und Ungereimtheiten in den belastenden Angaben herausarbeiten. Zweifel an der Richtigkeit der Angaben begründete insbesondere der Umstand, dass die Nachbarin die Strafanzeige erst nach einer derart langen Zeit erstattet hatte, darüber hinaus sollte es auch eine Art Vorbereitung der Vernehmungssituation mit kritischen Fragen mit einer Freundin gegeben haben, in der man die polizeiliche Vernehmung mehrfach geübt habe.
Hinzu kam, dass von Seiten der Nachbarin Chat-Verläufe eingereicht wurden, die offensichtlich manipuliert und unvollständig waren.
Neben zahlreichen anderen Widersprüchen beantragten wir dann am Ende der Beweisaufnahme die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, dass die Vorwürfe unwichtig sind. Diesem Antrag schloss sich das Amtsgericht Dortmund an, das Verfahren wurde bis zum Vorliegen des Gutachtens erst einmal ausgesetzt