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Vergewaltigungsvorwurf: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein (Münster)

"kein hinreichender Tatverdacht" - so das Fazit der Staatsanwaltschaft Münster zu einem gegen meinen Mandanten geführten Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung zum Nachteil seiner Exfreundin.

Zu dem Verfahren war es gekommen, nachdem die Exfreundin im sozialen Umfeld meines Mandanten nach der Trennung den Vorwurf verbreitet hatte, es sei zu sexuellen Handlungen gegen ihren Willen - und Widerstand - gekommen.

Der betroffene junge Mann wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und drohte seinerseits mit einer Gegenanzeige wegen übler Nachrede. In die Ecke gedrängt suchte die Freundin daraufhin den Weg zur Staatsanwaltschaft Münster und brachte den vermeintlichen Vergewaltigungsvorwurf zur Anzeige.

Im Laufe der Ermittlungen traten sodann jedoch eine Vielzahl von Widersprüchen zu Tage, welche die gegenüber der Staatsanwaltschaft Münster erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe lebensfremd und abwegig erscheinen ließen.

Insbesondere erschloss sich bereits nach Lage der Akten nicht, aus welchem Grunde das vermeintliche Opfer in diversen Chats gegenüber dem späteren Beschuldigten angegeben habe, es sei stets alles in Ordnung gewesen und zu keinem Zeitpunkt zu irgendeiner Handlung gegen ihren Willen gekommen. Auch gegenüber den gemeinsamen Freunden machte das Mädchen unterschiedliche Angaben.

Im Rahmen einer umfassenden Verteidigererklärung wurden sodann sämtliche Widersprüche im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vergewaltigung gegenüber der Staatsanwaltschaft Münster noch einmal detailliert aufbereitet und sodann beantragt, das Verfahren einzustellen. Dem schloss sich die Staatsanwaltschaft Münster vollumfänglich an.

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