Strafverteidiger Odebralski Rechtsanwaltskanzlei Essen

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Missbrauch von Patienten: Verfahrenseröffnung abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte unsere Mandanten vorgeworfen, eine Patientin im Rahmen einer medizinischen Behandlung unsachgemäß an den Brüsten berührt zu haben. Dieses Verhalten stellte - so die Auffassung der Staatsanwaltschaft Köln - einen sexuellen Übergriff auf Patienten dar.

Nachdem unser Mandant das Verfahren zunächst nicht recht ernst genommen hatte, mandatierte er uns nach Erhebung der Anklage mit dem Ziel, die Eröffnung des Verfahrens (und somit die Durchführung einer Hauptverhandlung an seinem Arbeitsort) abzuwenden.

Nachdem wir die Akten sichten und bearbeiten konnten, beantragten wir gegenüber dem Gericht die Einholung eines medizinischen Fachgutachtens zum Beweis der Tatsache, dass die in der Anklageschrift beschriebenen Handlungen der medizinischen Kunst entsprechen und mit den Anforderungen an eine ärztliche ordnungsgemäße Behandlung vereinbar sind. Auf Grundlage des nunmehr vorgelegten Gutachtens lehnte das Amtsgericht die Eröffnung des Verfahrens in tatsächlicher Hinsicht ab, unsere Mandanten bleibt damit eine öffentliche Hauptverhandlung erspart.

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