Missbrauch von Kindern: Bewährung (Saarbrücken)
Dem 28 jährigen Beschuldigten war vorgeworfen worden, seinen zum Tatzeitpunkt neunjährigen Stiefsohn in insgesamt fünf Fällen sexuell missbraucht zu haben.
Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern hierbei gegenüber der Staatsanwaltschaft Saarbrücken bereits frühzeitig eingeräumt und über uns gegenüber dem Geschädigten kommuniziert, dass er vollumfänglich geständig sein würde und es insofern zu einer streitigen Vernehmung im Rahmen der Hauptverhandlung nicht kommen würde. Darüber hinaus hatte der Beschuldigte bereits frühzeitig erkannt, eine sexuelle Präferenzstörung im Sinne einer Pädophilie zu haben und sich bei verschiedenen Einrichtungen und Ärzten um Hilfe bemüht. Hierbei war er jedoch stets abgewiesen worden, vielfach unter Hinweis darauf, dass man dort "solche Leute" nicht behandeln wolle. Der Beschuldigte hat aber nicht locker gelassen, und letztlich eine therapeutische Anbindung bei einer Facheinrichtung im Saarland erhalten.
Auch nach der Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Polizei Saarbrücken hatte der Beschuldigte sein Leben auf die Vermeidung weiterer einschlägiger Straftaten ausgerichtet.
So hatte er seine neue Partnerin über die Vorwürfe und seine Probleme informiert, eine Struktur seines Alltages mithilfe seiner Therapeutin erreicht um weitere Straftaten dieser Art zu vermeiden und sein soziales Umfeld vollständig dahingehend verändert, dass er mit Kindern und Jugendlichen keinen Punkt mehr in Kontakt kommt. Darüber hinaus wurde dem Geschädigten eine Wiedergutmachung angeboten und hierdurch versucht, ein so genannter Täter Opfer Ausgleich mit dem Geschädigten zu erreichen.
Auch vor dem Landgericht Saarbrücken übernahm der Beschuldigte die volle Verantwortung für seine Taten.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage erkannten das weit überdurchschnittliche Bemühen um Wiedergutmachung und die tatsächlichen Konsequenzen die aus der Tat gezogen worden waren nicht an und beantragten pauschal, eine Inhaftierung angesichts der Taten. Hiermit konnten sie sich aber gegen die Verteidigung nicht durchsetzen, wir bereiten im Plädoyer dem Gericht gegenüber detailliert und umfangreich die strafmildernden Aspekte des Falles auf und konnten hierdurch eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe erreichen - die angesichts der ganz besonderen Umstände dieses Falles auch sicherlich angemessen ist.