Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski
Sexueller Missbrauch von Kindern: Verfahren eingestellt (Hannover)
Unser Mandant erhielt Anfang 2024 unerwartet eine polizeiliche Vorladung wegen sexuellen Missbrauch von Kindern durch die Polizei Hannover.
Hiervon verunsichert und mit dieser Thematik überfordert begab er sich zunächst im Internet auf die Suche nach einem spezialisierten Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht und wurde schnell auf unsere Kanzlei aufmerksam. Als bundesweit größte spezialisierte Kanzlei für Sexualdlikte übernahmen wir nach einem vertrauensvollen Erstgespräch natürlich seine Vertretung in der auch für ihn emotional belastenden Situation.
Zum Zeitpunkt der Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei Hannover wegen sexuellen Missbrauch von Kindern plante unser Mandant gerade seine Hochzeit, die Anfang 2025 stattfinden sollte. Insofern war das ganze für ihn und seine Partnerin eine enorme Belastung. Entsprechend den gewöhnlichen Abläufen in derartigen Verfahren wurde zunächst die Vertretung angezeigt, der Vernehmungstermin gegenüber der Polizei Hannover abgesagt und die Akte beantragt, die dann nach etwa sechs Wochen bei uns einging.
Nach dem Inhalt der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft war es offenbar so, dass unsere Mandanten ein so genannter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt in Form der verbotenen Kontaktaufnahme mittels Internet vorgeworfen wurde, kann auch bekannt als sog. Cybergrooming. Verboten ist insofern die Kontaktaufnahme zu Kindern mit dem Ziel, diese zu sexuellen Handlungen an sich selbst bzw. zur Übersendung pornographischer Bilder zu veranlassen.
Unser Mandant war von dem Vorwurf schockiert und bestritt, etwas derartiges getan zu haben. Nach einer umfangreichen Auswertung der Ermittlungsakte zeigte sich, dass offenbar über eine Handynummer, die fehlerhaft unserem Mandanten zugeordnet worden war, diese Art von Straftat tatsächlich begangen wurde - jedoch nicht von unseren Mandanten. Wie es häufig ist, verbarg sich die Lösung des Falles tief in den Ermittlungsakten, nachdem wir diese dann aber herausgearbeitet und der Staatsanwaltschaft präsentiert hatten, stellte die Staatsanwaltschaft Hannover das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen sexuellen Missbrauch von Kindern sodann mangels Tatverdachts ein.
Das schöne für unseren Mandanten: die Einstellung erfolgte noch vor seiner Hochzeit, sodass er und seine zukünftige Frau nun glücklich und insbesondere unbeschwert in die Zukunft gucken können. Für das weitere Leben wünschen wir auch von unserer Seite aus alles Gute.