Strafverteidiger Odebralski Rechtsanwaltskanzlei Essen

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Vergewaltigungsvorwurf: Verfahren eingestellt (Wuppertal)

Der Mitarbeiter eines Sozialdienstes hatte sich um die etwa 30-jährige Frau im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit gekümmert, und sie zu verschiedenen Behördengängen begleitet. Anlass für die Einrichtung der Beistandschaft hatten psychische Erkrankungen der Frau gegeben, diese hatte sich während ihres Lebens vielfach in psychiatrischen Kliniken aufgehalten und dort unter anderem die Diagnose der Borderline Erkrankung gestellt bekommen.

Ferner ergab sich aus Patienten-Akten, deren Beiziehung die Verteidigung im Ermittlungsverfahren beantragt hatte, dass die Frau bereits während einer der Aufenthalte gegen eine der Pfleger des Krankenhauses den Vorwurf sexueller Übergriffe erhoben hatte (die Frau hatte zunächst über ihren Anwalt einer Beiziehung der Unterlagen widersprochen, wodurch sich die Angelegenheit deutlich in die Länge gezogen hatte). Der Pfleger wurde daraufhin suspendiert. Die Vorwürfe erwiesen sich in der Folge als falsch. Der Pfleger wurde nicht wieder eingestellt.

Im vorliegenden Fall beantragten wir unter Darlegung der Notwendigkeit und der medizinischen Voraussetzung die Einholung eines sogenannten aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, dass die erhobenen Tatvorwürfe nicht zutreffend sein. Diesem Antrag schloss sich die Staatsanwaltschaft an und holte das Gutachten durch einen von der Verteidigung benannten Sachverständigen ein. Dieses kam erwartungsgemäß zu dem Ergebnis, dass (auch) die hiesigen Vorwürfe nicht auf einem tatsächlichen Erleben basieren können.

Sodann stellte die Staatsanwaltschaft Wuppertal das Ermittlungverfahren wegen Vergewaltigung gegen unseren Mandanten ein. Dieser war nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus seinem Beruf fristlos entlassen worden. Das Verfahren bereits seit 2017 lief, kommt eine Wiedereinstellung auch hier nicht in Betracht.

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