Exhibitionistische Handlungen: Verfahren eingestellt (Landshut)
Die Staatsanwaltschaft Landshut hatte meinem Mandant vorgeworfen, hinter seinem Küchenfenster stehend mastbiert zu haben.
Zu den Vorwürfen war es infolge einer Strafanzeige einer Nachbarin gekommen, welche mit meinem Mandanten schon seit längerer Zeit im Streit lebte. Diese meldete sich nach einem erneuten Streit auf der Polizeidienststelle in Landshut und gab an, meinen Mandanten bei exhibitionistischen Handlungen beobachtet zu haben.
Er habe - völlig nackt und lediglich lediglich mit einer dunklen Sonnenbrille vor den Augen - hinter seinem Küchenfenster gestanden und bei Anblick der 65-jährigen Nachbarin onaniert.
Eine umfassende Analyse der Akten sowie eine ausführliche Verteidigererklärung konnten die Staatsanwaltschaft sodann davon überzeugen, dass diese Angaben nicht richtig sein konnten. Diese Rechtsauffassung schloss sich die Staatsanwaltschaft sodann an und stellte das Verfahren wegen exhibitionistischen Handlungen gegen meinen Mandanten mangels Tatverdachts ein.