sexuelle Nötigung: Verfahren eingestellt (Leverkusen)
Das Ermittlungsverfahren gegen unseren späteren Mandanten begann aus der Sicht des Beschuldigten zunächst mit einer Anschuldigung im sozialen Umfeld: nach einer nicht einvernehmlichen und konfliktbeladenen Trennung von seiner Ehefrau wurde unser Mandant durch deren beste Freundin Mitte des Jahres 2020 mit dem Vorwurf der Vergewaltigung beziehungsweise sexuelle Nötigung konfrontiert.
Er sei, so offenbar die Angabe der mittlerweile geschiedenen Ehefrau gegenüber der Freundin, während der Ehe sexuell oft zudringlich geworden, habe Geschlechtsverkehr eingefordert und diesen im Falle der Ablehnung regelmäßig mit Zwang durchgesetzt.
Unser Mandant war erschüttert von den Vorwürfen, nahm Kontakt zu der Ehefrau auf und forderte diese auf, derart Bösartige Gerüchte nicht weiter zu verbreiten, andernfalls drohte man ihr mit juristischen Schritten in Form einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung solcher Vorwürfe und einer Strafanzeige wegen übler Nachrede und falscher Verdächtigung.
Dies führte leider nicht zu dem Aussicht unseres Mandanten gewünschten Erfolg. Denn angesichts der Drohung und mit dem sprichwörtlich in Rücken zur Wand begab sich die Exfrau sodann Anfang des Jahres 2021 zur Polizei Leverkusen um dort Strafanzeige gegen unseren Mandanten wegen dem Vorwurf der schweren sexuellen Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung zu erstatten. Kurze Zeit später ging unser Mandant dann eine polizeiliche Vorladung von der Polizei Leverkusen wegen Vergewaltigung zu. Mit dieser in der Hand informierte er sich zunächst im Internet und fand schnell unsere Präsenz, als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafverfahren und spezialisierte Rechtsanwalt für Sexualdelikte in Leverkusen sagten wir ihm natürlich zu, in dieser Angelegenheit an seiner Seite zu stehen.
Entsprechend den gewöhnlichen Abläufen wurden sodann zunächst einmal Vernehmungstermin gegenüber der Polizei Leverkusen abgesagt und die Ermittlungsakte angefordert.
Aus den Akten ergab sich ein sehr fragwürdiges Bild im Hinblick auf die vorwürfe. Wenig nachvollziehbar war schon nach Aktenlage, warum die Exfrau an gab, von den Übergriffen nachhaltig traumatisiert und in ihrem Sexualleben deutlich eingeschränkt zu sein. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens hatte die Exfrau jedoch eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung durch unseren Mandanten in Leverkusen zu keinem Zeitpunkt erwähnt beziehungsweise auch nicht durch ihren Rechtsanwalt vortragen lassen.
Nicht in Einklang zu bringen ließ sich die Schilderung auch mit einem offenbar im Zuge der Trennung und auch anschließend ausschweifenden Sexualleben der Exfrau, welche mit einer sexuellen Traumatisierung nicht einmal im Ansatz übereinstimmte.
Die Verteidigung Griff diese Unstimmigkeiten im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift selbstverständlich auf und beantragte sodann Ende 2021 gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft Köln die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts.
Hierzu konnte man sich leider nicht durchringen und liegt die Sache einem aussagepsychologischen Sachverständigen vor, welcher mit psychologischen Mitteln die so genannte Erlebnis passiert teilt der vorwürfe analysieren und prüfen sollte. Zur Klärung stand die Frage, ob die Vorladung wegen sexueller Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung durch die Polizei Leverkusen zurecht erfolgt war beziehungsweise unser Mandant sich wegen einem sexuellen Übergriff strafbar gemacht habe.
Wenn gleich wir als Rechtsanwalt für Sexualdelikte in Leverkusen kein großer Freund derartige Gutachten sind, schlossen wir uns zur abschließenden und eindeutigen Klärung dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft an. Es dauerte sodann etwa zehn Monate bis das aussagepsychologische Gutachten vorgelegt wurde, umso eindeutiger war das Ergebnis: andere Ursachen für das belastende Vorbringen könnten nicht nur nicht ausgeschlossen werden, sondern lägen sogar nahe.
So schlussfolgerte die Aussagepsychologin, die Vorladung wegen Vergewaltigung durch die Polizei Leverkusen sei bereits im Ansatz zu Unrecht erfolgt. Hinweise legen jedenfalls auf einen so genannten Rechtfertigungsnotstand vor, in welchem die Ehefrau angesichts des von unserem Mandanten aufgebauten Drucks mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung beziehungsweise übler Nachrede die vorwürfe gegenüber der Polizei Leverkusen erhoben hat. Im Ergebnis sei mit einer Verurteilung im Falle einer Anklage zum Amtsgericht Leverkusen wegen Vergewaltigung nicht zu rechnen, das Verfahren sei einzustellen.