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Kindesmissbrauch: Strafverfahren eingestellt (Wiesbaden)

Seit Mitte 2020 ermittelte die Polizei gegen einen Mann aus Wiesbaden wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauch von Kindern. Der Beschuldigte erhielt zunächst eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellem Missbrauch seiner Tochter, welche sich vor vielen Jahren ereignet haben soll.

Gemeinsam  mit der polizeilichen Vorladung wegen schwerem Kindesmissbrauch teilte die Polizei Wiesbaden dem Mann mit, er habe den Anspruch auf einen staatlich bestellten Pflichtverteidiger.

Im Glauben an seine Unschuld und zur Vermeidung von unnötigen Kosten ließ sich der Mann dann einen staatlich bestellten Pflichtanwalt von der öffentlichen Liste zu teilen. Damit begann Rückblickend betrachtet das Drama für ihn:

der ausgesuchte Pflichtanwalt war bei der Bearbeitung von Sexualstrafverfahren zunächst völlig unerfahren (man könnte vermuten dass das Gericht den Anwalt für Mietrecht als Pflichtanwalt ausgesucht hat um den Beschuldigten aus Wiesbaden eine angemessene Verteidigung zu vereiteln). Jedenfalls riet der Pflichtverteidiger dazu, einfach zur Polizei zu gehen und eine Aussage zu machen. Im Vertrauen auf diesen Ratschlag ging der Mann tatsächlich zur Polizei, doch entgegen seiner Erwartung stieß er bei der Polizei Wiesbaden nicht etwa auf nette Polizeibeamter, welche ihm wohlgesonnen sind und kostenlos dabei helfen, seine Unschuld zu beweisen. Das Gegenteil war der Fall: in einem äußerst vorwurfsvollen Setting befrängte man den Beschuldigten schon nach wenigen Minuten: er solle mit seinen Lügen aufhören, die Wahrheit sagen und zugeben, dass er seine Tochter über Jahre sexuell missbraucht habe. Andernfalls könnte man den Staatsanwalt anrufen und die Untersuchungshaft anregen. Er solle frühzeitig ein Geständnis ablegen.

Nun ist hierzu zu sagen, dass viele Betroffene häufig zunächst denken, es wäre ratsam mit der Polizei zusammen zu arbeiten - doch hierbei handelt es sich leider um einen offenbar weitverbreiteten Irrtum, welcher nicht nur dem Beschuldigten nach der Vorladung wegen sexuelle Missbrauch von Kindern in Wiesbaden zum Verhängnis wurde.

An dieser Stelle: als spezialisierte Kanzlei für Sexualdelikt in Wiesbaden entspricht es bei uns den ganz gewöhnlichen Abläufen, dass wir auf die Vorladung der Polizei Wiesbaden wegen sexuelle Missbrauch von Kindern zunächst einmal den Termin absagen, Akteneinsicht beantragen, die Akten gründlich und ausführlich mit unserem Mandanten besprechen und anschließend eine schriftliche Erklärung zu Protokoll reichen.

Jedenfalls entwickelte sich das Verfahren für unseren späteren Mandanten äußerst unglücklich. Das Jugendamt schaltete sich wegen seiner anderen Tochter ein, es folgten familienrechtliche Verfahren und die Staatsanwaltschaft Wiesbaden suchte einen ihrer lokalen Gutachter. Das aussagepsychologische Sachverständigengutachten kam zu einem eindeutigen Ergebnis: die Anschuldigungen der jungen Frau aus Wiesbaden seien richtig, was den Vorwurf des sexuellen Missbrauch von Kindern durch ihren Vater anbelangt.

Von diesem Ergebnis völlig irritiert setzte sich entschuldigte mit seinem Pflichtanwalt in Verbindung. Als er diesen nach zwei Wochen dann erreichte, zeigte sich der Pflichtanwalt Kurz angebunden: das Gutachten sei eindeutig und völlig in Ordnung, er könne nichts für den Mann tun. Er würde dazu raten ein Geständnis abzulegen, dann käme man mit einer Gefängnisstrafe von zwischen vier und fünf Jahren „noch gut weg“.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt Begriff der Beschuldigte, dass er bei dem Pflichtanwalt nicht gut aufgehoben ist sondern das Verfahren besser von einem spezialisierten Experten für Sexualstrafverfahren bearbeitet werden sollte, insbesondere einem Rechtsanwalt welcher über die Erfahrung im Bereich sexueller Missbrauch von Kindern verfügt. Er fand sodann uns als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht; wie bekannt ist haben wir bereits weit über 10.000 Verfahren wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern bearbeitet, hierunter mindestens 100 Verfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Wiesbaden.

Eine Einsicht in die Ermittlungsakte und insbesondere eine gründliche Analyse des Gutachtens im Hinblick auf die angewandte Methodik führte sodann zu dem Ergebnis, dass wissenschaftliche Standards offenbar nicht beachtet worden waren. Dies wurde der Staatsanwaltschaft Wiesbaden im Rahmen einer sehr umfangreichen Erklärung aufbereitet, dass die Staatsanwaltschaft von dem Wechsel des Verteidigers wenig begeistert war, dürfte auf der Hand liegen.

Jedenfalls schloss sich die Staatsanwaltschaft letztlich zähneknirschend dem Antrag an, ein erneutes aussagepsychologisches Gutachten einzuholen um den behaupteten sexuellen Missbrauch von Kindern durch den Beschuldigten aus Wiesbaden zu widerlegen:

Das Gutachten kam hierbei nunmehr zu einem anders lautenden Ergebnis: aufgrund erheblicher suggestive Einflüsse sei nicht auszuschließen, dass die Angaben der Tochter zu den sexuellen Übergriffen in Wiesbaden eben nicht auf einem tatsächlichen Erleben basieren.

Hiermit war die Grundlage für die Einstellung des Verfahrens bereitet, dieses wurde sodann nach einer Dauer von etwa zwei Jahren letztlich im August 2022 mangels Tatverdacht eingestellt.

 

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