Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Freispruch (AG Oberhausen)
Unsere Mandanten war vorgeworfen worden, im Rahmen eines Spiels zwischen Rot-Weiß Essen und Rot-Weiß Oberhausen im Jahre 2018 versucht zu haben, einen Polizeibeamten tätlich anzugreifen.
Unser Mandant bestritt die Vorwürfe nachdrücklich, er habe das Spiel besucht und sei auf dem Weg zurück zu den öffentlichen Verkehrsmitteln auch an einer Polizeiabsperrung vorbeigekommen. Auseinandersetzungen oder gar tätliche Angriffe habe es hier nicht gegeben. Es habe eine allgemeine Ausweiskontrolle gegeben, bei der seine Daten - als Auswärtsfan - festgestellt worden wären. Offenbar müsse eine Verwechslung vorliegen, denn in eine Auseinandersetzung sei er nicht verwickelt gewesen.
Die Aussagen der Polizeibeamten in der Verhandlung vor dem Amtsrichter Oberhausen zeichnen sodann ein beunruhigendes Bild. So wollten sich die Beamten (bei der Verhandlung Anfang des Jahres 2021) detailliert an den Vorgang von Anfang 2018 erinnern, was bereits aus sich heraus nicht sehr lebensnah ist da sich bei dem Polizeieinsatz um einen ganz alltäglichen Einsatz gehandelt haben soll. Auch die Angaben der Beamten erschienen seltsam aufeinander abgestimmt, überdetailliert - aber in Nebenaspekten dann auch wiederum widersprüchlich.
Letztlich sprach das Amtsgericht Oberhausen unseren Mandanten vollumfänglich von dem Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte frei und kritisierte zugleich auch das Aussageverhalten der Beamten: es sei schon "sehr seltsam", dass sich Beamten an einen derart alltäglichen Einsatz nach fast drei Jahren noch so detailliert erinnern wollen.....