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Wiederaufnahme erfolgreich: Neue Chance für verurteilten Arzt (Konstanz)

Ein rechtskräftig verurteilter Mediziner bekommt die Chance, im Rahmen eines neuen Verfahrens seine Unschuld zu beweisen, sich sozial zu rehabilitieren und seine Approbation zurück zu erlangen. Das Amtsgericht Konstanz hatte ihn im Jahre 2011 wegen Abrechnungsbetruges verurteilt - nun erklärte das Amtsgericht Waldshut-Tiengen die Wiederaufnahme des Verfahrens für zulässig.

Die Geschichte zu dem erfolgreichen Antrag auf Wiederaufnahme beginnt wie viele vergleichbare Mandate, welche hier im Laufe der letzten Jahre bearbeitet wurden:

ein unbescholtener Mann (erfolgreicher Mediziner) wird von Seiten der Staatsanwaltschaft beschuldigt, bei der Abrechnung getrickst und unrichtige Angaben über den Umfang der Behandlung gemacht zu haben. Der Mediziner beteuert seine Unschuld, nimmt die Vorwürfe auch zunächst nicht ganz ernst und sucht die Hilfe eines lokalen Rechtsanwaltes auf, welcher angibt, strafrechtliche Mandate zu bearbeiten.

Der Rechtsanwalt fordert Einsicht in die Akten und rät dem Beschuldigten - wahrscheinlich aus mangelndem Kampfgeist bzw. Ahnungslosigkeit - anschließend dazu, die Vorwürfe am besten geständig einzuräumen. Der Mediziner verwahrt sich dagegen, wird aber von dem Rechtsanwalt darauf hingewiesen, dass man im Falle eines Geständnisses noch einen sogenannten Strafbefehl erreichen könnte, damit müsse der Mediziner "dann immerhin nicht durch eine öffentliche Hauptverhandlung".

Erfolgschancen in dieser Sache seien ohnehin nicht gegeben, am Ende würde er "sicherlich verurteilt werden" - ein Strafbefehl sei das geringere Übel. Resigniert verlässt sich der Beschuldigte auf den Ratschlag seines Anwaltes, welcher ihm am Ende eines Verfahrens ohnehin eine Verurteilung prophezeit. Angesichts der gestellten Prognose entscheidet er sich sodann dazu, das genannte "geringere Übel" zu wählen und einer außergerichtlichen Einigung zuzustimmen. Nachdem der Strafbefehl dann gekommen und dieser rechtskräftig geworden ist, meldet sich die Ärztekammer - und im Ergebnis wird auch die Approbation entzogen.

Nun wird man sich an dieser Stelle vielleicht die Frage stellen, aus welchem Grunde der Arzt der außergerichtlichen Erledigung überhaupt zustimmt, wenn er doch selbst weiß, dass er sich nichts vorzuwerfen hat. Richtiger wäre es aber zu fragen, aus welchem Grunde der Rechtsanwalt dem Arzt dazu rät, die Sache einzuräumen und ihm mitteilt, dass am Ende des Verfahrens ohnehin verurteilt wird....

Meiner Meinung nach kann man dem verurteilten Arzt, welcher in der Situation selbst verunsichert und auf die Hilfe und die Kompetenz seines Anwaltes angewiesen ist jedenfalls nicht vorwerfen, dass er sich auf diesen verlässt.

Nach dem Verfahren wandte sich der Arzt an die hiesige Kanzlei, welche bundesweit erfolgreich Wiederaufnahmeverfahren durchführt. Nach einer vertieften Einarbeitung in die Akten wurde ein sehr umfangreicher Wiederaufnahmeantrag gegenüber dem zuständigen Gericht gestellt, nach langer Bearbeitungsdauer nun endlich die Entscheidung: die Wiederaufnahme des Verfahrens wird zugelassen, der Mediziner bekommt nun die Chance, sich nicht nur juristisch sondern auch sozial zu rehabilitieren und am Ende seine Approbation zurück zu erlangen.

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