Wiederaufnahme zulässig: Prozess um Ausspähen von Daten wird neu aufgerollt (Düren)
Wiederaufnahme zulässig: Der junge Mann war zunächst durch das Amtsgericht Düren wegen Ausspähens von Daten zum Nachteil seiner Schwiegermutter rechtskräftig verurteilt worden.
Im Rahmen des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens, konnte sodann ein umfassender Antrag ausgearbeitet werden, aus welchem sich neue Tatsachen und Beweismittel ergaben, welche geeignet sind, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu begründen.
Insofern gab das Amtsgericht Düren durch Beschluss vom 29.05.2018 dem Antrag statt, damit wird es zu einer erneuten Hauptverhandlung kommen. Der Prozess meines Mandanten wird demnach neu zugelassen und aufgerollt. Nach dem aktuellen Stand der Dinge ist mit einem Freispruch vom Vorwurf des Ausspähens von Daten zu rechnen.